EBERLE allgemeine Verkaufsbedingungen (AVBs) Stand 13.12.2021

Die im Jahre 1836 gegründete J.N. EBERLE & CIE. GMBH (kurz: Eberle) ist ein international aufgestelltes Unternehmen. EBERLE produziert hochwertige Bandstahlprodukte und Industriebandsägeblätter für industrielle Anwendungszwecke. Höchste Präzision, Qualität und maximale Leistung zeichnen unsere Produkte aus.

1. Vertragsgrundlage, abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers, Begriffsbestimmungen

a) Grundlage für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen sind unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungenen. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.

b) Der Käufer ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Unsere Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, für unverpackte und nicht besonders gefettete Ware, ab Werk und bei Inlandslieferungen zzgl. MwSt.. Tritt zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren wie insbesondere der Kosten für Löhne, Vormaterial, Energie oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden.

b) Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Bei Bezahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Bei Verzug berechnen wir Zinsen ab Fälligkeitsdatum in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern und in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern. Wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns sonst Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.

c) Ist der Käufer in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Käufer fällig gestellt werden.

d) Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten bzw. rechtskräftig festgestellt sind.

3. Versendung

a) Transportweg und Transportmittel sowie die Bestimmung des Spediteurs oder Frachtführers sind mangels besonderer Weisung uns überlassen.

b) Versandbereit gemeldete Ware ist vom Käufer unverzüglich zu übernehmen. Wird der Versand des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, so sind wir berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern, alle zur Erhaltung der Ware für geeignet erachteten Maßnahmen zu treffen und die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt, wenn versandbereite Ware nicht innerhalb von vier Tagen abgerufen wird.

Die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben unberührt.

c) Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und uns in Textform zu benachrichtigen.

d) Für die Auslegung der Handelsklauseln gelten die jeweils aktuellen INCOTERMS.

e) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

f) Sofern nicht handelsüblich oder anders vereinbart, wird die Ware unverpackt und nicht gegen Rost geschützt geliefert.

4.  Lieferzeiten und -bedingungen

a) Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie dem Käufer nicht durch ausdrückliche schriftliche Erklärung als verbindlich zugesichert sind.

b) Wenn der Käufer vertragliche Pflichten – auch Mitwirkungs- oder Nebenpflichten – wie Eröffnung eines Akkreditivs, Beibringung in- oder ausländischer Bescheinigungen, Leistung einer Vorauszahlung o.ä. nicht rechtzeitig erfüllt, sind wir berechtigt, unsere Lieferzeiten – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – entsprechend den Bedürfnissen unseres Produktionsablaufs angemessen hinauszuschieben.

c) Innerhalb einer Toleranz von 10 % der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig.

5.  Widerrufsrecht

Ist der Käufer Verbraucher und hat er mit der J. N. EBERLE & CIE. GMBH einen Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per Telefon, E-Mail oder Fax, oder über die Internetseite der J. N. EBERLE & CIE. GMBH geschlossen, so ist er berechtigt, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen binnen zwei Wochen zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware. Der Widerruf erfolgt durch Rücksendung der Ware an die J. N. EBERLE & CIE. GMBH, Eberlestraße 28, 86157 Augsburg oder durch Erklärung in Textform an die J. N. EBERLE & CIE. GMBH. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Anfertigung von Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder wenn die Ware eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten worden ist. Paketversandfähige Waren sind auf unsere Kosten und Gefahr an die J. N. EBERLE & CIE. GMBH, Eberlestraße 28, 86157 Augsburg zurückzusenden. Abweichend hiervon trägt der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn der Bruttokaufpreis der zurückzusendenden Sache 40,- € nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Käufer die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Nicht paketversandfähige Waren werden beim Käufer abgeholt.

Im Fall des wirksamen Widerrufs erstattet die J. N. EBERLE & CIE. GMBH einen bereits entrichteten Kaufpreis an den Käufer zurück. Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgeben, so hat er insoweit Wertersatz zu leisten, auch wenn die Verschlechterung auf bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme beruht. Die Wertminderung kann dem Gesamtkaufpreis entsprechen. Eine Wertminderung kann der Käufer insbesondere dadurch vermeiden, dass er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

6.  Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur restlichen Bezahlung aller bereits entstandenen Forderungen behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor.

b) Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum gegen Unternehmer als Sicherung für unsere Saldoforderung.

c) Werden unsere Waren von dem Käufer mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig das Miteigentum überträgt und die Sache für uns in Verwahrung behält.

d) Veräußert ein Unternehmer die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur fälligen Tilgung aller unserer bereits entstandenen Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei Verbrauchern dient diese Abtretung nur der Sicherung der Forderung aus dem jeweiligen Kauf. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

e)  Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen.

f) Die Annahme eines Schecks zur Zahlung von Forderungen erfolgt in jedem Falle nur erfüllungshalber. Die uns eingeräumten Sicherheiten bleiben bestehen bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem ein Scheck- oder Wechselrückgriff auf uns ausgeschlossen ist.

g) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 20 v. H. übersteigt.

h) An Zeichnungen, Mustern und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen weder dritten Personen noch Konkurrenzfirmen vorgelegt werden.

7. Gewährleistung

a) Bei Unternehmern, die gleichzeitig Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, gewähren wir bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Nur wenn diese fehlschlagen, ist der Käufer zu Rücktritt oder Minderung berechtigt. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf von uns gelieferte, neu hergestellte Sachen zwölf Monate. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

b) Die Gewähr für das Nichtrosten, insbesondere beim Transport und bei der Lagerung, kann auch dann nicht übernommen werden, wenn besonderes Einfetten oder eine Verpackung vorgeschrieben wurde, da insbesondere Rost durch Schwitzwasserbildung nicht mit Sicherheit verhindert werden kann.

c) Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind – z.B. sog. II-a-Material – stehen dem Käufer bezüglich der angegebenen Fehler und solcher, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Gewährleistungsrechte zu.

8.  Haftung

Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.

Gegenüber Unternehmern haften wir im Falle grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

9. Anwendung deutschen Rechts

Für alle Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts für den Kauf beweglicher Sachen (CISG). Die Anwendung ausländischen Rechts ist ausdrücklich ausge-schlossen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsverfolgung

Gegenüber Unternehmern ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Augsburg. Der Gerichtsstand ist ausschließlich München. Der Käufer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.

11.  Teilunwirksamkeit

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

12. Streitbeilegung für Verbraucher

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Die J.N. Eberle & Cie. GmbH beteiligt sich nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle und ist hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet.